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Rechte und Pflichten

Person mit Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB)

Patientenpflichten

Der Aufenthalt in einem Krankenhaus ist für die Patientinnen und Patienten sowie für deren Angehörige vielfach eine große Belastung. In einem Akutkrankenhaus arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig unter sehr schwierigen Bedingungen. Das Einhalten vereinbarter Regelungen ist daher von großer Bedeutung.

Die Hausordnung beinhaltet wichtige Verhaltensmaßnahmen. 

Hausordnung (PDF, 428 KB)

Patientenrechte

Jede Patientin und jeder Patient hat das Recht auf Informationen in Bezug auf:

  • Maßnahmen im diagnostischen Bereich
  • die vorgesehene Behandlung
  • Aufklärung über mögliche Komplikationen und Risiken


Weiters haben sie das Recht:

  • Untersuchungen und Behandlungen abzulehnen.
  • auf eine jederzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus.


Sollten Patientinnen und Patienten gegen den Willen des behandelnden ärztlichen Personals das Krankenhaus verlassen, liegt dies in ihrer eigenen Verantwortung. Die Vorgehensweise muss mit der Patientenunterschrift bestätigt werden.  

Patientenvertretung des Landes Oberösterreich

Das Land Oberösterreich hat für Patientinnen und Patienten eine Patientenvertretung eingerichtet. Deren Vorsitzende, Frau Dr. Renate Hammer, steht gerne mit Informationen sowie Rat zur Seite und vertritt auf Wunsch die Interessen von Patientinnen und Patienten.


Kontaktadresse:
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Abteilung Patientenvertretung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Tel.: +43 732 77 20-0 
E-Mail: patientenvertretung.post@ooe.gv.at

Schiedsstelle der Ärztekammer

In der Ärztekammer für OÖ ist eine Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle eingerichtet.

Kontaktadresse:
Ärztekammer f. OÖ
Dinghoferstraße 4
4010 Linz

Hotline: +43 732 77 83 71-333
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 

E-Mail: lechner@aekooe.or.at

Internet: www.gesundesooe.at