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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Büroarbeitsplatz (Symbolbild)


Ich habe mich verletzt. Kann ich sofort ins UKH Linz kommen? 

Ja, Sie brauchen weder einen Überweisungsschein noch müssen Sie sich telefonisch ankündigen.

Manchmal können Beschwerden auch durch die praktische Ärztin bzw. den praktischen Arzt, niedergelassene Unfallchirurginnen bzw. -chirurgen oder den Ärztenotdienst Linz abgeklärt werden.

Ärztenotdienst


Ich wurde in einem Krankenhaus bereits erstbehandelt. Kann ich mich zusätzlich im UKH Linz weiterbehandeln lassen?

Ja, stellen Sie sich bitte mit allen Ihre Vorbehandlung betreffenden Unterlagen in der Erstuntersuchung vor.  


Kann ich mit allen Erkrankungen ins UKH Linz kommen?

Ja, wenn es sich um Erkrankungen von Gelenken, Knochen, Sehnen, Muskeln und Wirbelsäule handelt. Suchen Sie bei nicht akuten Verletzungen bitte zuvor Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt auf. Dort kann am besten beurteilt werden, ob eine Zuweisung ins UKH Linz sinnvoll ist.

Achtung! 
Wir behandeln allerdings ohne zusätzliche Verletzung keine:

  • Augenerkrankungen
  • internistischen Erkrankungen
  • allgemeinchirurgischen Erkrankungen
  • gynäkologischen Erkrankungen
  • urologischen Erkrankungen
  • orthopädischen Erkrankungen
  • HNO-Erkrankungen
  • Hauterkrankungen


Wann kann ich im UKH Linz eine Physiotherapie machen?

Die physiotherapeutische Behandlung unserer Patientinnen und Patienten ist nach Terminvereinbarung in unserer Physiotherapie möglich.

Physiotherapie


Kann ich jederzeit zu einer Nachbehandlung ins UKH Linz kommen?

Nachbehandlungen sind nur dann Notfälle, wenn es im Laufe der Behandlung zu akuten Beschwerden kommt, die anfangs nicht bestanden haben. Beschwerden, die sich nach der Erstbehandlung innerhalb der von der Ärztin bzw. vom Arzt angegebenen Zeit nicht wesentlich oder nicht zu Ihrer Zufriedenheit gebessert haben, sind Fälle für die Nachbehandlung.

Wenn Sie wegen solcher Probleme das Krankenhaus außerhalb der Nachbehandlungszeiten (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr) aufsuchen, müssen Sie damit rechnen, zu einem Termin innerhalb der Nachbehandlungszeiten wiederbestellt zu werden.


Kann ich eine MRT-Untersuchung auch im UKH Linz durchführen lassen?

Wir führen Röntgen-, CT- oder MRT-Untersuchungen nur im Rahmen von Behandlungen im UKH Linz durch.

Welche Spezialambulanzen gibt es im UKH Linz?

  • Schulter- und Ellbogenambulanz
  • Knieambulanz
  • Handambulanz
  • Fußambulanz
  • Wundambulanz
  • Schmerzambulanz 

Sie müssen sich jedoch für einen Termin immer in der Erstuntersuchung vorstellen. 

Nähere Informationen zu Spezialambulanzen


Auf welche Schmerzarten ist die Schmerzambulanz im UKH Linz spezialisiert? 

Die Schmerzambulanz des UKH Linz versteht sich als Spezialambulanz, die sich auf die Behandlung komplexer und häufig chronischer Schmerzbilder spezialisiert hat. 

Spezialambulanzen


Ich habe eine private Krankenversicherung. Welche Vorteile ergeben sich dadurch im UKH Linz?

Als Selbstzahler oder als Patientin bzw. Patient mit Zusatzversicherung werden Sie in komfortablen Zweibettzimmern mit Hotelqualität untergebracht. Neben einer erweiterten Menüwahl, einem persönlichen Kühlschrank und Tageszeitungen stehen Ihnen erweiterte organisatorische Möglichkeiten (z. B. individuelle Besuchszeiten etc.) zur Verfügung.

Wenn Sie zusatzversichert sind, klären Sie bitte vor Ihrem geplanten stationären Aufenthalt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung ab. 

Nähere Informationen zu "Zusatzversicherung"


Kann ich mir im UKH Linz Medikamente verschreiben lassen?

Wir verordnen nur die für die unfallchirurgische Behandlung notwendigen Medikamente.


Welche Öffnungszeiten hat der zahnärztliche Notdienst (NDZ)?

Im NDZ der Landeszahnärztekammer OÖ im UKH Linz werden Schmerz- bzw. Notfallpatientinnen und -patienten außerhalb der Öffnungszeiten ihres Zahnarztes behandelt. Inhaber einer e-card können im zahnärztlichen Notdienstzentrum Kassenleistungen ohne weitere Kosten in Anspruch nehmen.

Öffnungszeiten:
Montag bis Sonntag: 20:00 bis 24:00 Uhr
Zusätzlich an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 08:00 bis 14:00 Uhr

Notfalltelefon für zahnärztlichen Notdienst: 
Tel.: +43 732 78 58 77


Wie kann ich meine Krankengeschichte anfordern?

Jede Patientin und jeder Patient hat das Recht auf Ausfolgung ihrer bzw. seiner Krankengeschichte sowie der Röntgenbilder. 

  • Für die Ausfolgung der Röntgenbilder (digital auf CD-ROM) wird ein Unkostenbeitrag von € 25,00 verrechnet.


Wo, wann und wieviel muss ich für den Krankenhausaufenthalt bezahlen?

Das Bundeskrankenanstaltengesetz und das entsprechende Landesausführungsgesetz bestimmen, dass von Patientinnen und Patienten für deren stationären Aufenthalt ein Kostenbeitrag von € 12,67 (lt. Verordnung der Oö. Landesregierung, Landesgesetzblatt Nr. 107 § 3 vom 14.12.2023) pro Verpflegstag einzuheben ist. 
Gemäß Art. 1, Abs. 1, 2. Oö KAG-Novelle 2002 (LGBl. 112/2002 vom 28.11.2002) erhöht sich der Kostenbeitrag um € 0,73 (Kostenbeitrag Patientenversicherung) auf € 13,40 je Verpflegstag ab 01.01.2024.

Diese Regelung gilt unter Berücksichtigung nachstehender Ausnahmen für alle jene Patientinnen und Patienten, für die ein Kranken- bzw. Unfallversicherungsträger leistungszuständig ist.

Ausnahmen bestehen für Patientinnen und Patienten, 

  • die bereits einen Verpflegskostenbeitrag für 25 Tage im betreffenden Kalenderjahr entrichtet haben (Nachweis ist unbedingt erforderlich),
  • die von der Rezeptgebühr befreit sind (Nachweis ist zu erbringen),
  • die einen Differenzzahlungsbetrag (Selbstbehalt) als Angehörige leisten,
  • die bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen als Bauern kranken- bzw. unfallversichert sind (für diese gilt ein Betrag in Höhe von 40,00 €),
  • mit Sondergebührenverrechnung,
  • die in sonstigen Fällen sozialer Schutzbedürftigkeit durch die jeweiligen Ausführungsgesetze befreit sind,
  • für die nicht ein Sozialversicherungsträger oder eine Krankenfürsorgeanstalt als Kostenträger (z. B. Amt der Oö. Landesregierung - Fürsorgeverband, Bundesministerium f. Landesverteidigung u.ä.) eintritt.


Der Kostenbeitrag ist am Entlassungstag am Schalter einzuzahlen.

Nach Einzahlung des Kostenbeitrages werden die Entlassungspapiere am Schalter "stationäre Entlassung" (EG) ausgefolgt.